Eine Frühbehandlung ist wichtig um Einschränkungen der Beiß- und Kaufunktion sowie Sprachfehler zu vermeiden. Durch Daumenlutschen und frühkindliches Schlucken können Kiefer- und Zahnfehlstellungen entstehen. Zwischen dem vierten und dem achten Lebensjahr ist es möglich mit einer Frühbehandlung zu beginnen.
Erkennen von Angewohnheiten, die den Kiefer und die Zähne schädigen
Frühzeitiges Vorbeugen oder minimieren von Spätfolgen
Wachstumsprozesse vorteilhaft nutzen
Vereinfacht eine spätere Behandlung der Zähne
Meistens kann Ihnen Ihr Zahnarzt eine Erstauskunft geben und Ihr Kind bei Behandlungsnotwendigkeit in unsere Praxis für Kieferorthopädie überweisen. Eine Überweisung zum Kieferorthopäden ist nicht zwingend vorgeschrieben. Bei Fragen zur Frühbehandlung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bitte schildern Sie nachfolgend Ihr Anliegen und wir rufen Sie umgehend zurück.