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Ab welchem Alter zum Kieferorthopäden? Der Früherkennungs-Check für Eltern
Wann sollten Eltern ihr Kind zum ersten Mal kieferorthopädisch untersuchen lassen? Unsere Checkliste zeigt typische Warnzeichen und erklärt, was beim ersten Termin passiert.
Das Wichtigste in Kürze
- Unsere Praxis empfiehlt eine erste kieferorthopädische Untersuchung im Alter von 6 bis 7 Jahren.
- Eine Behandlung beginnt meist erst im späten Wechselgebiss, also oft zwischen 10 und 13 Jahren – entscheidend ist die Zahnentwicklung, nicht das Kalenderalter.
- Eine Frühbehandlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur in bestimmten Ausnahmefällen, etwa bei einem seitlichen Kreuzbiss.
- Warnzeichen wie Kreuzbiss, Unterbiss, offener Biss oder lange Lutschgewohnheiten sind ein guter Anlass für eine frühe Kontrolle.
- Der erste Termin ist eine Untersuchung mit Beratung – nicht automatisch der Start einer Zahnspangen-Behandlung.
Ab wann zum Kieferorthopäden mit Kind? Die kurze Antwort
Viele Eltern fragen sich: Ab wann zum Kieferorthopäden mit dem Kind? Unsere Empfehlung lautet: Lassen Sie Ihr Kind im Alter von 6 bis 7 Jahren einmal kieferorthopädisch untersuchen. In dieser Zeit brechen die ersten bleibenden Zähne durch, und viele Auffälligkeiten von Biss und Kiefer lassen sich bereits gut beurteilen.
Eine frühe Untersuchung bedeutet nicht, dass Ihr Kind sofort eine Zahnspange bekommt. In den meisten Fällen geht es zunächst darum, die Gebissentwicklung einzuschätzen und den passenden Zeitpunkt für eine mögliche spätere Behandlung festzulegen. In unserer Praxis in Dossenheim schätzen wir beim ersten Termin zunächst die Gebissentwicklung ein und besprechen mit Ihnen, ob und wann eine Behandlung sinnvoll sein könnte. Oft lautet das Ergebnis: Alles im Rahmen – wir sehen uns zur Kontrolle wieder.
Die eigentliche Behandlung beginnt bei den meisten Kindern erst im späten Wechselgebiss, typischerweise ab etwa 10 Jahren bzw. zwischen 10 und 13 Jahren. Entscheidend ist dabei der Entwicklungsstand der Zähne, nicht das Kalenderalter, wie auch die Verbraucherzentrale betont.
Warum eine frühe Untersuchung sinnvoll sein kann
Kieferorthopädischer Behandlungsbedarf ist bei Kindern verbreitet. Laut der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) haben rund 40 Prozent der 8- bis 9-Jährigen einen Behandlungsbedarf nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung (KIG-Stufen 3 bis 5). Dieser Wert ist seit vielen Jahren weitgehend konstant.
- KIG 12,5 %
- KIG 257 %
- KIG 310 %
- KIG 425 %
- KIG 55 %
Kassenleistung bei KIG 3 bis 5 – zusammen 40,5 Prozent der untersuchten Kinder.
Quelle: Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6), via zm-online, 2022Bei 16,4 Prozent der 8- bis 9-Jährigen lag nach denselben Daten sogar eine Indikation für eine Frühbehandlung vor. Laut Abrechnungsdaten wurden 2020 jedoch nur 7,8 Prozent tatsächlich frühbehandelt. Eine frühe Kontrolle hilft, solche Befunde rechtzeitig zu erkennen und in Ruhe zu entscheiden, ob und wann gehandelt werden sollte.
- Indikation für Frühbehandlung (8- bis 9-Jährige, DMS 6)16,4 %
- Tatsächlich frühbehandelt (Abrechnungsdaten 2020)7,8 %
Zwei unterschiedliche Datengrundlagen; die Werte zeigen eine Größenordnung, keine exakte Gegenüberstellung.
Quelle: DMS 6 und GKV-Abrechnungsdaten, via zm-online, 2022Etwa zwei Drittel der Erstbesuche beim Kieferorthopäden erfolgen auf Empfehlung der Hauszahnarztpraxis. Sie können aber auch selbst einen Termin vereinbaren, wenn Ihnen etwas auffällt oder Sie einfach Gewissheit haben möchten. Bei uns ist beides möglich. Haben Sie eine Überweisung oder Unterlagen aus der Zahnarztpraxis, beziehen wir diese in die Untersuchung ein und stimmen uns mit Ihrem Einverständnis bei Bedarf mit Ihrer Zahnarztpraxis ab.
Gut zu wissen Ob eine Fehlstellung behandelt werden muss, lässt sich nur nach einer Untersuchung beurteilen. Viele kleine Unregelmäßigkeiten im Milch- und Wechselgebiss sind normal und werden zunächst nur beobachtet.
Checkliste: Welche Warnzeichen sollten Eltern kennen?
Die folgende Checkliste ersetzt keine Untersuchung. Sie hilft Ihnen aber, typische Auffälligkeiten zu erkennen. Trifft einer der Punkte zu, ist eine kieferorthopädische Abklärung sinnvoll – gern auch vor dem 6. Geburtstag.
- Kreuzbiss: Beim Zubeißen liegen einzelne obere Seitenzähne innerhalb der unteren statt außen.
- Verschiebung beim Zubeißen: Der Unterkiefer weicht beim Schließen des Mundes sichtbar zur Seite aus (Zwangsbiss).
- Unterbiss: Die unteren Schneidezähne stehen vor den oberen.
- Stark vorstehende obere Schneidezähne: Zwischen oberen und unteren Frontzähnen besteht ein deutlicher Abstand nach vorn.
- Offener Biss: Die Frontzähne berühren sich beim Zubeißen nicht, es bleibt eine Lücke.
- Sehr tiefer Biss: Die oberen Schneidezähne verdecken die unteren fast vollständig, die unteren Zähne beißen eventuell ins Zahnfleisch des Gaumens.
- Lutschgewohnheiten nach dem 3. Geburtstag: Daumen, Finger oder Schnuller werden noch regelmäßig genutzt.
- Überwiegende Mundatmung: Ihr Kind atmet tagsüber oder nachts meist durch den Mund, die Lippen sind oft geöffnet.
- Zungenpressen: Die Zunge drückt beim Schlucken oder Sprechen gegen oder zwischen die Zähne.
- Früher Milchzahnverlust: Ein Milchzahn ging durch Karies oder Unfall deutlich vor der Zeit verloren.
- Auffälliger Zahnwechsel: Bleibende Zähne brechen sehr verspätet oder an ungewöhnlicher Stelle durch.
- Deutlicher Platzmangel: Die neuen Schneidezähne stehen stark gedreht oder übereinander.
Praxis-Tipp von Roger Ohlhäuser Schauen Sie Ihrem Kind ab und zu beim Zubeißen und beim ruhigen Atmen zu, etwa beim Vorlesen oder Fernsehen. Fällt Ihnen einer der Punkte auf, notieren Sie kurz, seit wann und in welchen Situationen. Solche Beobachtungen sind für die Untersuchung hilfreich – einen Termin ersetzen sie nicht.
Mehr zu Lutschgewohnheiten, Mundatmung und Zungenpressen lesen Sie in unserem Ratgeber Daumenlutschen, Mundatmung, Zungenpressen. Ein typisches Beispiel für einen frühen Handlungsbedarf ist der seitliche Kreuzbiss, der auch in den Kassenrichtlinien ausdrücklich als Ausnahme genannt wird.
Frühbehandlung: Wann zahlt die Krankenkasse?
Grundsätzlich sehen die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vor, dass eine kieferorthopädische Behandlung nicht vor Beginn der zweiten Phase des Zahnwechsels startet. Die Kassen-Frühbehandlung ist deshalb nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Unsere Empfehlung, bereits mit 6 bis 7 Jahren zu kommen, dient vor allem dazu, diese Ausnahmefälle nicht zu übersehen.
Zu den in der Richtlinie genannten Ausnahmen gehören unter anderem:
- die Beseitigung von Lutschgewohnheiten bei bestimmten ausgeprägten Befunden (z. B. habituell offener Biss),
- das Offenhalten von Lücken nach vorzeitigem Milchzahnverlust,
- ein seitlicher Kreuz- oder Zwangsbiss, der sich nicht durch einfache vorbeugende Maßnahmen korrigieren lässt,
- ein Unterbiss bzw. frontaler Kreuzbiss sowie stark vorstehende obere Schneidezähne ab einem bestimmten Schweregrad,
- angeborene Fehlbildungen wie Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.
Eine Frühbehandlung soll laut Richtlinie nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Kalenderquartalen abgeschlossen sein. Für Kassenpatienten unter 18 Jahren gilt: Liegt ein Behandlungsbedarf der KIG-Stufen 3 bis 5 vor, übernimmt die Kasse die Kosten. Zunächst zahlen Sie einen Eigenanteil von 20 Prozent (10 Prozent für jedes weitere gleichzeitig behandelte Kind), der nach erfolgreichem Abschluss erstattet wird. Details erklärt unser Ratgeber Was kostet eine Zahnspange?.
Wie sinnvoll eine Frühbehandlung ist, hängt vom Befund ab. Ein Cochrane-Review zeigt zum Beispiel: Bei stark vorstehenden oberen Schneidezähnen kann eine frühe Behandlung im Alter von 7 bis 11 Jahren das Risiko für Frontzahnverletzungen senken. Darüber hinaus ergab sich kein weiterer Vorteil gegenüber einer einzigen Behandlungsphase im Jugendalter. In der Befundbesprechung erläutern wir Ihnen, ob bei Ihrem Kind eine der in der Richtlinie genannten Ausnahmen vorliegt, und wägen gemeinsam mit Ihnen ab, ob eine frühe Behandlung oder zunächst eine Kontrolle sinnvoller ist.
So läuft der erste Termin beim Kieferorthopäden ab
Viele Kinder sind vor dem ersten Termin aufgeregt. Es hilft, wenn Sie vorab erzählen, dass es beim ersten Mal vor allem ums Anschauen der Zähne geht. Der erste Besuch ist in erster Linie ein Kennenlernen mit Untersuchung. Bei uns hat Ihr Kind Zeit, die Praxis in Ruhe kennenzulernen. Wir erklären kindgerecht, was wir uns ansehen, bevor wir es tun.
1
Termin vereinbaren
Sie melden sich telefonisch oder über unsere Kontaktseite. Bringen Sie die Versichertenkarte, gegebenenfalls eine Überweisung oder Unterlagen der Zahnarztpraxis und eventuell vorhandene Röntgenbilder mit.
2
Gespräch
Wir fragen nach Ihren Beobachtungen, nach Gewohnheiten wie Daumenlutschen, nach Atmung, Schlaf und eventuellen Unfällen an den Zähnen.
3
Untersuchung
Wir sehen uns Zähne, Biss, Kieferlage und Mundfunktionen wie Lippenschluss, Schlucken und Zungenlage an. Für Ihr Kind ist das eine ruhige Untersuchung zum Anschauen.
4
Unterlagen bei Bedarf
Ist eine genauere Planung nötig, folgen weitere Unterlagen, etwa ein digitaler 3D-Scan statt eines klassischen Abdrucks. Röntgenaufnahmen werden nur angefertigt, wenn sie für die Diagnose erforderlich sind.
5
Besprechung
Sie erfahren, ob derzeit Handlungsbedarf besteht, in welche KIG-Stufe der Befund voraussichtlich fällt und welche Möglichkeiten es gibt – von der Kontrolle bis zur Behandlung.
6
Kontrolle oder Planung
Häufig vereinbaren wir einen Kontrolltermin in einigen Monaten. Ist eine Behandlung sinnvoll, erstellen wir einen Behandlungsplan, der vor Beginn bei der Krankenkasse eingereicht wird.
Für Unterlagen wie Modelle nutzen wir in unserer Praxis einen digitalen 3D-Scan. Der digitale Scan wird in Studien von Patientinnen und Patienten, auch von Kindern, häufig als angenehmer empfunden als ein konventioneller Abdruck. Ausführlich beschreibt unser Ratgeber zum ersten Termin beim Kieferorthopäden den Ablauf. Weitere Fragen rund um Termine beantworten wir in unseren häufigen Fragen.
Was, wenn mein Kind eine Zahnspange braucht?
Bei jüngeren Kindern kommen meist herausnehmbare Zahnspangen zum Einsatz, etwa Dehnplatten oder funktionskieferorthopädische Geräte. Sie werden typischerweise rund 16 Stunden täglich und nachts durchgehend getragen. Die Mitarbeit Ihres Kindes und Ihre Unterstützung als Eltern haben großen Einfluss auf Dauer und Ergebnis.
Praxis-Tipp von Roger Ohlhäuser Bei einer herausnehmbaren Zahnspange hilft eine feste Routine – zum Beispiel das Einsetzen direkt nach dem Zähneputzen am Abend und eine eigene Dose, in die das Gerät beim Essen immer gelegt wird. Drückt die Spange oder sitzt sie nicht mehr richtig, rufen Sie uns bitte an, statt sie einfach wegzulassen.
Feste Zahnspangen folgen meist später, wenn die bleibenden Zähne durchgebrochen sind. Welche Apparatur passt, entscheiden wir gemeinsam mit Ihnen anhand des Befundes. Fühlen Sie sich dabei frei, Fragen zu Kosten und Kassenleistung offen anzusprechen: Bei Bedarf der KIG-Stufen 3 bis 5 haben Kassenpatienten Anspruch auf eine Behandlung ohne endgültige Zuzahlung. Wünschen Sie zusätzliche Leistungen, wird das vorher schriftlich vereinbart.
Kieferorthopädische Früherkennung in Dossenheim bei Heidelberg
Unsere Facharztpraxis für Kieferorthopädie liegt im Gesundheitszentrum Vitalis Bergstraße in Dossenheim, direkt an der Stadtgrenze zu Heidelberg-Handschuhsheim. Die Haltestelle Dossenheim Süd mit den RNV-Linien 5 und 21 ist nur etwa 100 Meter entfernt – praktisch für Termine nach Schule oder Kita.
Familien aus Dossenheim, Heidelberg, Schriesheim, Ladenburg und Umgebung können so ohne lange Wege zur Kontrolle kommen. Roger Ohlhäuser ist Fachzahnarzt für Kieferorthopädie und Mitglied der DGAO sowie der WFO. Kontrolltermine stimmen wir nach Möglichkeit so mit Ihnen ab, dass sie sich gut in den Familienalltag einfügen.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter sollte mein Kind zum ersten Mal zum Kieferorthopäden?
Wir empfehlen eine erste Untersuchung im Alter von 6 bis 7 Jahren. Fallen Ihnen Warnzeichen wie ein Kreuzbiss oder Unterbiss auf, ist eine frühere Abklärung sinnvoll. Eine Behandlung beginnt meist aber erst später im Wechselgebiss.
Braucht mein Kind nach der ersten Untersuchung sofort eine Zahnspange?
Nein, in vielen Fällen nicht. Häufig wird die Entwicklung zunächst beobachtet und ein Kontrolltermin vereinbart. Ob und wann eine Behandlung sinnvoll ist, hängt vom individuellen Befund ab.
Zahlt die Krankenkasse eine Frühbehandlung?
Nur in Ausnahmefällen, die in den Richtlinien des G-BA festgelegt sind, zum Beispiel bei einem seitlichen Kreuzbiss oder nach vorzeitigem Milchzahnverlust. Die Frühbehandlung soll nicht vor dem 4. Lebensjahr beginnen und innerhalb von sechs Quartalen abgeschlossen sein.
Woran erkenne ich einen Kreuzbiss?
Bei einem seitlichen Kreuzbiss liegen beim Zubeißen einzelne obere Seitenzähne innerhalb der unteren statt außen. Manchmal weicht der Unterkiefer beim Schließen sichtbar zur Seite aus. Lassen Sie einen Verdacht kieferorthopädisch abklären.
Brauche ich eine Überweisung für den ersten Termin?
Viele Familien kommen auf Empfehlung ihrer Zahnarztpraxis. Falls Sie eine Überweisung oder Unterlagen erhalten haben, bringen Sie diese bitte mit. Sie können aber auch direkt einen Termin bei uns vereinbaren.
Was kostet die erste Untersuchung für Kassenpatienten?
Die Untersuchung zur Feststellung des Behandlungsbedarfs gehört bei gesetzlich versicherten Kindern in der Regel zur Kassenleistung. Bei Unsicherheit fragen Sie gern vorab bei uns nach. Kosten können nur entstehen, wenn Sie ausdrücklich zusätzliche private Leistungen wünschen; das wird vorher schriftlich vereinbart.
Quellen & weiterführende Informationen
- G-BA – Richtlinien für die kieferorthopädische Behandlung (KFO-Richtlinien)
- Verbraucherzentrale – Besuch beim Kieferorthopäden: Ab welchem Alter sinnvoll?
- zm-online – Kieferorthopädie: Neue Daten widerlegen Überversorgung (DMS 6)
- Cochrane – Kieferorthopädische Behandlung bei vorstehenden oberen Frontzähnen bei Kindern
- Verbraucherzentrale – Kieferorthopädie bei Kindern: ein teurer Spaß?
- Cochrane – Kieferorthopädische Behandlung bei seitlichem Kreuzbiss
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine persönliche Untersuchung und Beratung.
Persönlich beraten lassen
Sie möchten die Zahnentwicklung Ihres Kindes einschätzen lassen? Vereinbaren Sie gern einen Termin zur Früherkennung in unserer Praxis in Dossenheim – über unsere Kontaktseite oder telefonisch.


